Die Test-Betriebsnummern wurden dem GKV-Spitzenverband vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit als gesperrter Nummernkreis zur Verfügung gestellt.
Die Erteilung einer Test-Betriebsnummer erfolgt an Software-Ersteller von systemgeprüften und in der Prüfphase befindlichen Programmen und elektronischen Ausfüllhilfen.
Die Erteilung einer Test-Betriebsnummer durch die ITSG erfolgt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes.
Die Nutzung einer Test-Betriebsnummer ist ausschließlich für den Austausch von Meldedaten zu Testzwecken (Übermittlung von Testdaten „T-Kennung“) im automatisierten Datenaustausch mit den Datenannahmestellen im Gesundheits- und Sozialwesen vorgesehen.
Beantragung einer Test-Betriebsnummer
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