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DA_Gemeinsame Grundsätze Technik für die elektronische Datenübermittlung gemäß § 95 SGB IV vom 17.11.2022, gültig ab 01.01.2023 (genehmigt am 15.12.2022)
ZIP (8.11 MB), Gültig ab: 01.01.2023
Gemeinsame Grundsätze Technik inkl. aktueller Anlagen und Änderungshistorie, Anlagen 4, 13, 20 und 21 gültig ab 01.01.2023.
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Internetseite die vom BMAS am 15.12.2022 genehmigten Gemeinsamen Grundsätze Technik, gültig ab 01.01.2023, veröffentlicht. Änderungen ergeben sich dabei aus den Anlagen 4, 13 und 20. Die Anlage 21 wurde neu hinzugefügt. Die Grundsätze selbst wurden vom Datum her angepasst.