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DA_Gemeinsame Grundsätze Technik für die elektronische Datenübermittlung gemäß § 95 SGB IV vom 21.06.2023, gültig ab 01.10.2023 (genehmigt am 23.08.2023)
ZIP (9.77 MB), Gültig ab: 01.10.2023
Gemeinsame Grundsätze Technik inkl. aktueller Anlagen und Änderungshistorie
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Internetseite die vom BMAS am 23.08.2023 genehmigten
Gemeinsamen Grundsätze Technik, gültig ab 01.10.2023, veröffentlicht.
Änderungen ergeben sich dabei aus den Anlagen 2, 4, 5, 12 und 17.
Die Grundsätze selbst wurden vom Datum her angepasst.