Die Qualitätssicherung setzt sich zusammen aus
- der Qualitätskontrolle und
- dem Qualitätsmanagement.
Die Qualitätskontrolle erfolgt grundsätzlich durch die Kontrolle der verarbeiteten Testfälle der ITSG beim Software-Ersteller.
Des Weiteren beinhaltet die Qualitätskontrolle
- die Umsetzung von gesetzlichen Änderungen
- die Erweiterungen des Entgeltabrechnungsprogramms um zusätzliche Module
- die Neuprogrammierung von sozialversicherungsrechtlichen Bestandteilen sowie Änderung der Datenbasis.
Die Ergebnisse werden anlassbezogen, mindestens einmal jährlich, von der ITSG bewertet.
Über den erfolgreichen Abschluss der Qualitätskontrolle erhält der Software-Ersteller von der ITSG eine Prüfmitteilung sowie für die geprüfte Programmversion eine neue Mod-ID. Die ITSG vergibt zusätzlich zum Zwecke der Dokumentation das Zertifikat „systemuntersucht“.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements erfolgt eine Auswertung der Verarbeitungsergebnisse von Melde-, Bescheinigungsdaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen. Die sich aus der vorgenannten Auswertung ergebenden Fehler des Programms werden in der Qualitätsmanagement-Datenbank der ITSG dokumentiert.
Der Software-Ersteller erhält einen Zugang zur Qualitätsmanagement-Datenbank. Hier werden tagesaktuell die programmbezogenen Fehlermeldungen, die bei der Verarbeitung von Melde-, Bescheinigungsdaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen erkannt werden, eingestellt. Der Software-Ersteller ist aufgefordert, die in der Qualitätsmanagement-Datenbank angezeigten Fehlermeldungen zeitnah zu bearbeiten und durch geeignete Maßnahmen die qualitative Stabilität des systemuntersuchten Programms aufrecht zu erhalten.