Die Qualitätssicherung setzt sich zusammen aus
- der Qualitätskontrolle und
- dem Qualitätsmanagement.
Die Qualitätskontrolle erfolgt grundsätzlich durch die Kontrolle der verarbeiteten Testfälle der ITSG beim Softwareersteller.
Des Weiteren beinhaltet die Qualitätskontrolle
- die Umsetzung von gesetzlichen Änderungen
- die Erweiterungen des Entgeltabrechnungsprogramms um zusätzliche Module
- die Neuprogrammierung von sozialversicherungsrechtlichen Bestandteilen sowie Änderung der Datenbasis.
Die Ergebnisse werden anlassbezogen, mindestens einmal jährlich, von der ITSG bewertet.
Über den erfolgreichen Abschluss der Qualitätskontrolle erhält der Softwareersteller von der ITSG eine Prüfmitteilung sowie für die geprüfte Programmversion eine neue Mod-ID. Die ITSG vergibt zusätzlich zum Zwecke der Dokumentation das Zertifikat „systemuntersucht“.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements erfolgt eine Auswertung der Verarbeitungsergebnisse von Melde-, Bescheinigungsdaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen. Die sich aus der vorgenannten Auswertung ergebenden Fehler des Programms werden in der Qualitätsmanagement-Datenbank der ITSG dokumentiert.
Der Softwareersteller erhält einen Zugang zur Qualitätsmanagement-Datenbank. Hier werden tagesaktuell die programmbezogenen Fehlermeldungen, die bei der Verarbeitung von Melde-, Bescheinigungsdaten und Beitragsnachweisen in den Datenannahmestellen erkannt werden, eingestellt. Der Softwareersteller ist aufgefordert, die in der Qualitätsmanagement-Datenbank angezeigten Fehlermeldungen zeitnah zu bearbeiten und durch geeignete Maßnahmen die qualitative Stabilität des systemuntersuchten Programms aufrecht zu erhalten.