Stammdatendatei

Maschinelle Stammdatendatei

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes führt die ITSG nach § 98a SGB IV einen gemeinsamen Datenbestand, der in Form der SV-Stammdatendatei „den an den Meldeverfahren beteiligten Meldepflichtigen die notwendigen Stammdaten der Träger der sozialen Sicherung für die Durchführung der Meldeverfahren zum automatisierten Abruf zur Verfügung stellt.“ Enthalten sind

  • allgemeine Beitragssätze aus der Sozialversicherung, wie z. B. die allgemeinen und ermäßigten Beitragssätze zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung,
  • für die Entgeltabrechnung relevante Rechengrößen, wie die z. B. die Beitragsbemessungsgrenzen,
  • die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze,
  • die kassenindividuellen Beitragssätze für Versorgungsempfänger,
  • die kassenindividuellen Umlagesätze U1 Krankheit und U2 Mutterschutz der Krankenkassen
  • Informationen zu den Annahme- und Weiterleitungsstellen
  • die Stammdatendatei der Unfallversicherung inkl. Vollarbeiterrichtwert,
  • Stammdaten der berufsständigen Versorgungswerke und
  • die Dienstellenverzeichnisse der Agentur für Arbeit nach SGB II und III.

in maschineller Form. Die Träger der sozialen Sicherung (GKV-SV, die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken) pflegen die in der Datei enthaltenen Werte jeweils selbst. Eine maschinelle Erstellung der Entgeltabrechnung und der Abrechnung von Versorgungsbezügen setzt voraus, dass alle Grunddaten zur Berechnung der Beitrags- und Erstattungsanteile zum Zeitpunkt der Berechnung mit aktuellem Stand in dem System des jeweiligen Arbeitgebers, der Zahlstelle oder deren Dienstleister zur Verfügung stehen. Die maschinelle SV-Stammdatendatei darf ausschließlich über geeignete Importschnittstellen verwendet werden.

Die tagesaktuelle SV-Stammdatendatei kann unter https://download.gkv-ag.de/ über einen https-Download bezogen werden. Unter dem <RSS-Feed link> können Sie sich per RSS-Feed über Neuveröffentlichungen informieren lassen.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, der Zahlstelle bzw. des Anwenders der Abrechnungssoftware die jeweils aktuellen Rechen-/Bezugsgrößen in das genutzte System einzupflegen, soweit diese nicht aus der SV-Stammdatendatei automatisiert eingelesen werden bzw. nicht in der Datei enthalten sind oder vom Abrechnungsprogramm vorbelegt werden.

Weitere Einzelheiten zum genauen Inhalt und Aufbau der SV-Stammdatendatei sind der nachfolgenden „Spezifikation maschinelle SV-Stammdatendatei“ in der jeweils gültigen Version und der XML-Schemadatei zu entnehmen. Eine Beispieldatei sowie eine XML-Schemadatei zur Veranschaulichung hinzugekommener Parameter finden Sie in den Anlagen der Spezifikation. Für Rückfragen zur SV-Stammdatendatei wenden Sie sich bitte an das Kontaktformular der SV-Stammdatendatei, erreichbar unter www.itsg.de/kontakt-sv-stammdatendatei.