Willkommen auf der Webseite der Systemuntersuchung von Programmen und elektronischen Ausfüllhilfen des Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahrens.
Meldepflichtige haben in der Sozialversicherung nach § 95b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Meldungen und Beitragsnachweise durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder systemgeprüften elektronischen Ausfüllhilfen zu erstatten. Dies gilt auch für Anträge und Bescheinigungen, soweit dies nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt ist.
Die Systemuntersuchung/-prüfung von Programmen und elektronische Ausfüllhilfen, die für den Datenaustausch zwischen Meldepflichtigen insbesondere Arbeitgebern / Zahlstellen und den Sozialversicherungsträgern sowie weiteren annehmenden Stellen der Sozialversicherung eingesetzt werden, führt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes durch.
Der Fachbereich Systemuntersuchung der ITSG unterstützt Sie als Softwareersteller bei der Durchführung von Systemuntersuchungen Ihrer Entgeltabrechnungssoftware, Ausfüllhilfen oder Zahlstellenabrechnungsprogramme sowie sonstiger Programme wie z. B. Zeiterfassungssysteme.
Die Grundlagen zur Systemuntersuchung sowie zur Übermittlung und Weiterleitung von Daten innerhalb der Sozialversicherung haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) festgelegt. Diese finden Sie hier.
Unter der Rubrik „Das Verfahren“ erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Phasen der Systemuntersuchung.
Im Übrigen stehen Ihnen in einem „geschützten“ Bereich dieser Internetseite weitere fachliche und technische Informationen sowie Hinweise und Dokumente zum Testverfahren bereit. Die Registrierung ist Softwareerstellern vorbehalten und führen Sie bitte hier durch.
Zur Systemuntersuchung eines der vorgenannten Programme können Sie sich als Softwareersteller hier anmelden.