Willkommen auf der Webseite der Systemuntersuchung nach § 95b SGB IV

Meldepflichtige haben in der Sozialversicherung nach § 95b SGB IV Meldungen und Beitragsnachweise durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen zu erstatten. Dies gilt auch für Anträge und Bescheinigungen, soweit dies nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt ist.

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) führt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes die Systemuntersuchung von Programmen druch, die für den Datenaustausch zwischen Meldepflichtigen insbesondere Arbeitgebern / Zahlstellen und den Sozialversicherungsträgern sowie weiteren annehmenden Stellen der Sozialversicherung eingesetzt werden.

Der Fachbereich Systemuntersuchung unterstützt Sie als Softwareersteller bei der Durchführung von Systemuntersuchungen Ihrer Programme.

Die Grundlagen zur Systemuntersuchung sowie zur Übermittlung und Weiterleitung von Daten innerhalb der Sozialversicherung haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) festgelegt.

Unter der Rubrik Systemuntersuchung erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Phasen der Systemuntersuchung.

Im Übrigen stehen registrierten Nutzern im „geschützten“ Bereich dieser Internetseite weitere fachliche und technische Informationen sowie Hinweise und Dokumente zu Testverfahren bereit. Die Registrierung ist Softwareerstellern vorbehalten.

Als Softwareersteller können Sie hier ein Programm zur Systemuntersuchung anmelden.