Die Systemuntersuchung gliedert sich in zwei Phasen.
Phase I
Eintritt in die Systemuntersuchung für neue Programmsysteme oder Softwareersteller, bestehend aus:
- Systemantrag
- Systemberatung
- Systemprüfung
- Pilotprüfung
Phase II
Qualitätssicherung nach Abschluss der Phase I, bestehend aus:
- Qualitätssicherung
- Systemberatung
- anlassbezogene Qualitätskontrolle