Permanente Testfälle

Die permanenten Testfälle dienen der Prüfung von Programmen zur Ermittlung und Übermittlung der Meldedaten nach § 20 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die „permanenten Testfälle“ werden monatlich von der ITSG anlassbezogenen vorgegeben. Diese sind in einem gesonderten Testmandanten beim Softwareersteller zu verarbeiten.

Die aus den Testaufgaben erzeugten Datensätze sind monatlich an das System eVpT zu übertragen. Hier stehen dem Softwareersteller ebenfalls die in den Testfällen beschriebenen und zum Abruf bereitgestellten Meldedateien der Sozialversicherungsträger bereit. Die Prüfung des elektronischen Abrufverfahrens der zu verarbeitenden Datensätze über eVpT ist Teil der Zertifizierung der Programme. Ergänzende Informationen und Dokumente hierzu finden Sie unter Prüf- und Testverfahren » eVpT.

Im Rahmen der erstmaligen Systemprüfung eines Programmes oder Moduls sind sogenannte „Pool-Testaufgaben“ zu erfassen, abzurechnen und die Meldungen, Bescheinigungen und Beitragsnachweise zu erstellen. Informationen hierzu finden Sie unter Prüf- und Testverfahren » Pool-Testaufgaben.