Prüfungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Systemuntersuchung sind grundsätzlich kostenfrei.
Es gibt zwei Vertrags-Varianten die für die Beratungsvereinbarungen geschlossen werden können. Die kostenfreie Vereinbarung beinhaltet einen Beratungsumfang von maximal 10 Stunden pro Softwareprogramm und Kalenderjahr. Die kostenpflichtige Vereinbarung beinhaltet 30 Beratungsstunden innerhalb von 24 Monaten. Diese Vertrags-Variante kann nur von Softwareerstellern beantragt werden, die die Systemprüfung erstmalig abschließen müssen.
Individuelle Beratungen, die außerhalb der vorgenannten Zeitbudgets liegen, können über zusätzliche Beratungsstunden kostenpflichtig erworben werden. Das Antrags-Formular hierfür finden Sie unter diesem Link.
Grundsätzlich wird bei Prüfungs- oder Beratungsleistungen durch die ITSG vor Ort beim Softwareersteller eine Kostenpauschale für Reisezeiten und Reiseaufwendungen sowie für evtl. enstandene Übernachtungskosten und zusätzliche Verpflegungsleistungen erhoben.
Soweit die Beratungen und Prüfungen online oder in den Räumen der ITSG durchgeführt werden, entfallen die Kostenpauschalen für Reisezeiten und Reiseaufwendungen sowie für zusätzliche Übernachtungskosten und Verpflegungsleistungen.
Reisezeiten und Reiseaufwendungen werden derzeit in Höhe von 450,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet
(Pauschaler Betrag für Reisezeiten und Reiseaufwendungen der ITSG-Mitarbeitenden für die Hin- und Rückreise zu einer Prüfung oder Beratung, die vor Ort bei dem Softwareersteller innerhalb Deutschlands durchgeführt wird.)
Übernachtungen und Verpflegung werden derzeit in Höhe von 150,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet
(Soweit Übernachtungen anfallen, werden Kosten für jede Übernachtung einschließlich der zusätzlichen Verpflegung pauschal in Rechnung gestellt.)
Zusätzliche, gesondert zu beantragenden Beratungsstunden werden derzeit in Höhe von 140,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet
(Weitere Beratungen, die zusätzlich zu dem nach der Vereinbarung geschuldeten Zeitbudgets anfallen, können nach Verfügbarkeit der ITSG kostenpflichtig erworben werden.)