GKV-Kommunikationsserver (GKV-KomServer)

Arbeitgeber oder andere Meldepflichtige (AG) sind gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungsmeldungen einschließlich Anträge und Bescheinigungen sowie Beitragsnachweise (im Folgenden „Datenlieferungen“) ausschließlich elektronisch an die Datenannahme- und Verteilstellen der gesetzlichen Krankenversicherung (DAV) zu übermitteln. Die Zustellung basiert auf den Gemeinsamen Grundsätzen Technik für die elektronische Datenübermittlung gemäß §95 SGB IV. Die Datenlieferungen bei der DAV werden den entsprechenden Kommunikations- und Entschlüsselungsverfahren zugeführt. Die technische Annahme der Datenlieferung wird maschinell quittiert.

Der Kommunikationsserver übernimmt im Datenaustauschverfahren die Rolle einer neutralen Datendrehscheibe. Er hält die für den Arbeitgeber anstehenden Informationen zum Abruf bereit. Auch der von der AWV propagierte Standard „eXTra“ wird unterstützt. Dazu ist der Kommunikationsserver nicht nur für den Rückmeldeweg, sondern auch als „Tor“ zu den Datenaustauschverfahren konzipiert. Dieses „Tor“ kann neben den etablierten Verfahren auch Meldungen auf Basis des eXTra-Standards annehmen.

Aktuelle Informationen rund um den GKV-Kommunikationsserver finden Sie auch hier.

Die aktuellste Version des Dokuments inkl. Schemadaten finden Sie unter dem Namen Anlage 13 – GKV Kommunikationsserver im Bereich Technische Standards der Gemeinsamen Grundsätze Technik.