Prüfungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Systemuntersuchung sind grundsätzlich kostenfrei. Es werden keine Reisezeiten und keine Reisekosten berechnet, soweit die Beratungen und Prüfungen online oder in den Räumen der ITSG jeweils nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden. Soweit die Prüfungs- oder Beratungsleistungen durch die ITSG vor Ort beim Softwareersteller erbracht werden, wird eine Kostenpauschale für Reisezeiten und Reiseaufwände sowie für evtl. enstandene Übernachtungs- und zusätzliche Verpflegungsleistungen erhoben.
Bei Beratungen zur Systemuntersuchung gilt die Kostenfreiheit nur insoweit, als diese bedarfsbegründet sind. Die bedarfsbegründete Begrenzung beinhaltet einen Beratungsumfang von maximal 10 Stunden pro Softwareprogramm. Individuelle Beratungen, die außerhalb des kostenfreien Zeitbudgets liegen, können über einen zusätzlichen Beratungstag begrenzt auf 6 Stunden erworben werden. Bei Beratungen vor Ort des Softwareerstellers wird ebenfalls die Kostenpauschale für Reisezeiten und Reiseaufwände sowie für evtl. entstandene Übernachtungs- und zusätzliche Verpflegungsleistungen erhoben.