Die Systemuntersuchung umfasst vor einer Prüfung des Programmes auch die Beratung des Softwareerstellers durch die ITSG.
Die Systemberatung ist begleitend zur Weiterentwicklung des Programmsystems mit dem Ziel der programmtechnischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und einer erfolgreichen Systemprüfung.
Diese beinhaltet den Kontakt des Systemberaters mit dem Softwareersteller. Die fachlichen Grundlagen zur Beratung sind das Pflichtenheft zum DV-gestützten Entgeltabrechnungs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung und die Testaufgaben. Bei der Abarbeitung und Erstellung der Ergebnisse steht der Systemberater dem Softwareersteller für ein bestimmtes Zeitkontingent kostenfrei zur Seite.
Des Weiteren können Workshops bzw. Online-Seminare zu Spezialthemen genutzt werden. Sie ergänzen die Beratungsphase aktiv und geben dem Softwareersteller zusätzliche Unterstützung für die Optionsbereiche (modularer Aufbau der Systemprüfung).
Den Abschluss der Beratungsphase bildet die Systemprüfung.