Eine Systemuntersuchung ist abgeschlossen, wenn sowohl die Systemprüfung als auch die Pilotprüfungen mit positivem Ergebnis durchgeführt wurden. Der GKV-Spitzenverband erteilt dem Softwareersteller einen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss der Systemuntersuchung.
Die ITSG vergibt zusätzlich das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“.
Der Bescheid wird auf der Grundlage der geprüften Programmversion (geprüfte Module) erteilt. Ob das zertifizierte Programm auch weiterhin die Voraussetzungen für die maschinelle Übertragung von Meldungen, Bescheinigungen und Beitragsnachweisen erfüllt, wird im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung geprüft.
Für die maschinelle Identifizierung eines systemuntersuchten Programms vergibt die ITSG für den Programmnamen sowie für die geprüfte Version eine entsprechende Kennung (Produktions-/Modifikations-Identifikation – Prod-/Mod-ID), die unter anderem im Datensatz Kommunikation (DSKO) zu integrieren ist. Der DSKO ist bei jeder Datensendung mitzuliefern. Die Datenannahmestellen prüfen anhand des DSKO, ob maschinell übermittelte Meldungen, Bescheinigungen und Beitragsnachweise aus systemuntersuchten Programmen herrühren.
Das geprüfte Programmsystem wird unter Angabe des Programmnamens, der Versionsbezeichnung, der geprüften Module und der Herstelleradresse, auf dieser Internetseite unter Das Verfahren » Zertifizierte Programme geführt.
Die Prod-ID und die Mod-ID werden den Datenannahmestellen der Krankenkassen, der Deutschen Renten-, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Datenannahmestelle der Berufsständischen Versorgungseinrichtungen in der jeweils aktuellen Fassung für den täglichen Abgleich mit den eingehenden Datensätzen zur Verfügung gestellt.