Stammdatendatei

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes führt die ITSG nach § 98a SGB IV einen gemeinsamen Datenbestand, der in Form der Stammdatendatei „den an den Meldeverfahren beteiligten Meldepflichtigen die notwendigen Stamm-daten der Träger der sozialen Sicherung für die Durchführung der Meldeverfahren zum automatisierten Abruf zur Verfügung stellt.“ Enthalten sind

  • allgemeine Beitragssätze aus der Sozialversicherung, wie z. B. die allgemeinen und ermäßigten
    Beitragssätze zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung,
  • für die Entgeltabrechnung relevante Rechengrößen, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenzen,
  • die Stammdaten der Krankenkassen,
  • die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze,
  • die kassenindividuellen Beitragssätze für Versorgungsempfänger,
  • die kassenindividuellen Umlage- und Erstattungssätze U1 Krankheit und U2 Mutterschaft,
  • Informationen zu den Annahme- und Weiterleitungsstellen,
  • die Stammdatendatei der Unfallversicherung inkl. Vollarbeiterrichtwert,
  • Stammdaten der berufsständigen Versorgungswerke und
  • die Dienstellenverzeichnisse der Agentur für Arbeit nach SGB II und III.

Der GKV-Spitzenverband hat mit den übrigen Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze für die Stammdatendatei“ aufgestellt. Darin sind das Nähere zum Inhalt, Aufbau und der Aktualisierung der Datei sowie zum Abruf der Datei durch Arbeitgeber und Zahlstellen bestimmt.

Die Datei im XML-Format enthält die tagesaktuellen sowie die historisierten Daten.

Die tagesaktuelle Stammdatendatei steht für alle Stellen, die einen gesetzlichen Auftrag zur Teilnahme haben, über die ITSG-Downloadseite (gkv-ag.de) frei zum Abruf zur Verfügung. Der Download umfasst immer eine Gesamtlieferung. Unter dem dort angebotenen RSS-Feed können Sie sich über Neuveröffentlichungen informieren lassen.

Ab dem 1. Januar 2025 sind gemäß § 95b SGB IV die für die Abrechnung notwendigen Daten durch die
Entgeltabrechnungsprogramme und die Programme zur Abrechnung von Versorgungsbezügen aus der Datei der Stammdaten zu entnehmen, sofern sie in dieser vorliegen. Die Daten sind vor der ersten Echtabrechnung des Monats zu aktualisieren. Es empfiehlt sich ebenfalls, die für die Meldungen notwendigen Daten der Krankenkassen und Datenannahmestellen aus der Stammdatendatei in die Zeiterfassungssysteme und Ausfüllhilfen zu übernehmen. Weitere Einzelheiten zum genauen Inhalt und Aufbau der Stammdatendatei sind der nachfolgenden „Spezifikation der Stammdatendatei“ in der jeweils gültigen Version und der XML-Schemadatei zu entnehmen. Eine Beispieldatei
sowie eine XML-Schemadatei zur Veranschaulichung hinzugekommener Parameter finden Sie in den Anlagen der Spezifikation.

Die bisher veröffentlichte UV-Stammdatendatei wird nur noch bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung gestellt. Die bisher genutzte Beitragssatzdatei wird erst zum 31. Dezember 2025 eingestellt.

Für Rückfragen zur Stammdatendatei wenden Sie sich bitte an das Kontaktformular der Stammdatendatei,
erreichbar unter Stammdatendatei Datenaustausch gesetzliche KV (itsg.de).