Stammdatendatei

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes führt die ITSG nach § 98a SGB IV einen gemeinsamen Datenbestand, der in Form der Stammdatendatei „den an den Meldeverfahren beteiligten Meldepflichtigen die notwendigen Stammdaten der Träger der sozialen Sicherung für die Durchführung der Meldeverfahren zum automatisierten Abruf zur Verfügung stellt.“ Enthalten sind

  • allgemeine Beitragssätze aus der Sozialversicherung, wie z. B. die allgemeinen und ermäßigten
    Beitragssätze zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung,
  • für die Entgeltabrechnung relevante Rechengrößen, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenzen,
  • die Stammdaten der Krankenkassen,
  • die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze,
  • die kassenindividuellen Beitragssätze für Versorgungsempfänger,
  • die kassenindividuellen Umlage- und Erstattungssätze U1 Krankheit und U2 Mutterschaft,
  • Informationen zu den Annahme- und Weiterleitungsstellen,
  • die Stammdatendatei der Unfallversicherung inkl. Vollarbeiterrichtwert,
  • Stammdaten der berufsständigen Versorgungswerke und
  • die Dienstellenverzeichnisse der Agentur für Arbeit nach SGB II und III.

Der GKV-Spitzenverband hat mit den übrigen Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze für die Stammdatendatei“ aufgestellt. Darin sind das Nähere zum Inhalt, Aufbau und der Aktualisierung der Datei sowie zum Abruf der Datei durch Arbeitgeber und Zahlstellen bestimmt.

Die Datei im XML-Format enthält die tagesaktuellen sowie die historisierten Daten.

Die tagesaktuelle Stammdatendatei steht für alle Stellen, die einen gesetzlichen Auftrag zur Teilnahme haben, über die ITSG-Downloadseite frei zum Abruf zur Verfügung. Der Download umfasst immer eine Gesamtlieferung. Unter dem dort angebotenen RSS-Feed können Sie sich über Neuveröffentlichungen informieren lassen.

Ab dem 01.01.2025 sind gemäß § 95b SGB IV die für die Abrechnung notwendigen Daten durch die Entgeltabrechnungsprogramme und die Programme zur Abrechnung von Versorgungsbezügen aus der Datei der Stammdaten zu entnehmen, sofern sie in dieser vorliegen. Die Daten sind vor der ersten Echtabrechnung des Monats zu aktualisieren. Es empfiehlt sich ebenfalls, die für die Meldungen notwendigen Daten der Krankenkassen und Datenannahmestellen aus der Stammdatendatei in die Zeiterfassungssysteme und Ausfüllhilfen zu übernehmen.

Weitere Einzelheiten zum genauen Inhalt und Aufbau der Stammdatendatei sind der „Spezifikation der Stammdatendatei“ in der jeweils gültigen Version und den XML-Schemadateien zu entnehmen.

Eine Beispieldatei sowie eine XML-Schemadatei zur Veranschaulichung hinzugekommener Parameter finden Sie in den Anlagen der Spezifikation.

Die bisher genutzte Beitragssatzdatei wird zum 31.12.2025 eingestellt.

Für Rückfragen zur Stammdatendatei wenden Sie sich bitte an das Kontaktformular der Stammdatendatei, erreichbar unter Stammdatendatei Datenaustausch gesetzliche KV (itsg.de).

Die Gemeinsamen Grundsätze, Datensatzbeschreibungen und XML-Schemadateien, gültig ab 01.07.2024 sowie gültig ab 01.01.2026, sind unter dem externen Link des GKV-Spitzenverbands „Arbeitgeberverfahren » Stammdatendatei“ abrufbar.

Die Stammdatendatei inkl. der zugehörigen Dateien, gültig ab 01.07.2024 werden bis zum 28.02.2026 bereitgestellt.

Die „Spezifikation der Stammdatendatei gültig ab 01.01.2026“ wird zeitnah nachfolgend veröffentlicht.