Beitragssatzdatei

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes führt die ITSG in einem gemeinsamen Datenbestand

  • die allgemeinen und ermäßigten Beitragssätze zur Krankenversicherung,
  • den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung,
  • die Rechengrößen (ab 2021 die monatliche Bezugsgröße West u.a. zur eigenständigen Ermittlung
    des Wertes der Freigrenze und des Freibetrags im Zahlstellenverfahren),
  • die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze,
  • die kassenindividuellen Beitragssätze für Versorgungsempfänger und
  • die kassenindividuellen Umlagesätze U1 Krankheit und U2 Mutterschutz der Krankenkassen

in maschineller Form. Die Krankenkassen pflegen die kassenindividuellen Werte jeweils selbst. Eine maschinelle Erstellung der Entgeltabrechnung setzt voraus, dass alle Grunddaten zur Berechnung der Beitrags- und Erstattungsanteile zum Zeitpunkt der Berechnung mit aktuellem Stand in dem System des jeweiligen Arbeitgebers oder dessen Dienstleister zur Verfügung stehen. Die maschinelle Beitragssatzdatei darf ausschließlich über geeignete Importschnittstellen verwendet werden.

Eine maschinelle Erstellung der Entgeltabrechnung und der Abrechnung von Versorgungsbezügen setzt voraus, dass alle Grunddaten zur Berechnung der Beitragsanteile zum Zeitpunkt der Berechnung mit aktuellem Stand in dem System des jeweiligen Arbeitgebers oder dessen Dienstleister zur Verfügung stehen. Es ist Aufgabe des
Arbeitgebers bzw. des Anwenders der Abrechnungssoftware die jeweils aktuellen Rechen-/Bezugsgrößen in das genutzte System einzupflegen, soweit diese nicht aus der Beitragssatzdatei automatisiert eingelesen werden bzw. nicht in der Datei enthalten sind oder vom Abrechnungsprogramm vorbelegt werden.

Weitere Einzelheiten zum Inhalt und Aufbau der Beitragssatzdatei sind der nachfolgenden „Spezifikation
maschinelle Beitragssatzdatei“ in der jeweils gültigen Version zu entnehmen. Eine Beispieldatei sowie eine
XML-Schemadatei zur Veranschaulichung hinzugekommener Parameter finden Sie in den Anlagen der
Spezifikation.

Die Beitragssatzdatei wird zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind gemäß
§ 95b SGB IV die für die Abrechnung notwendigen Daten durch die Entgeltabrechnungsprogramme und die
Programme zur Abrechnung von Versorgungsbezügen aus der Datei der Stammdaten zu entnehmen. Weitere Ausführungen finden Sie unter der Rubrik „Stammdatendatei“.

Für Rückfragen zur Beitragssatzdatei, wenden Sie sich bitte an beitragssatz@itsg.de.