Detailprüfung-QK

Prüfung des Schätzverfahrens Beitragsnachweise

Da für die eVpT-Testfallfirmen alle Beitragsnachweise mit den echt abgerechneten Werten erstellt werden, ist dieses Verfahren außerhalb der abgerechneten permanenten Testfälle zu prüfen.

Es erfolgt daher keine Übertragung der Daten an das eVpT.

Zur Durchführung der Detailprüfung während der Qualitätskontrollen im Zeitraum vom 01.04.2024 – 31.03.2025 beachten Sie bitte die notwendigen Vorarbeiten aus dem Dokument „Szenario Schätzverfahren Beitragsnachweise“.