Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer. Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.
Gemäß § 18n Abs. 2 SGB IV hat eine meldende Stelle eine gesonderte Absendernummer zu beantragen, sofern sie für mehr als einen Abrechnungskreis Meldungen erstatten will. Die Beantragung der gesonderten Absendernummer hat elektronisch zu erfolgen. Die Beantragung einer Zahlstellennummer oder einer gesonderten Absendernummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Soweit die Software nicht über ein solches Zusatzmodul verfügt, kann das SV-Meldeportal genutzt werden